Eine komplett angelegte Akte, in der alle Daten, Empfehlungen und Kosten beinhaltet sind. Auf dieser Grundlage können im Bedarfsfall sofort sämtliche Leistungen oder auch Teilleistungen zu verbindlichen Festpreisen abgerufen werden.
Anweisungen des möglicherweise später zu Pflegenden werden verbindlich aktenkundig gemacht und bei der späteren Durchführung konsequent berücksichtigt und umgesetzt.
Hierfür kann die Genossenschaftseinlage verwandt werden.